Antworten auf Ihre Fragen
rund um die Wasseranalyse
Können Wasserproben selbst entnommen werden?
Zur Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt ist die Probenahme durch eine:n qualifizierten Probenehmer:in vorgeschrieben.
Für andere Zwecke kann die Probenahme auch selbst erfolgen. Nach Desinfektion des Wasserhahns wird die Probe in ein steriles Gefäß abgefüllt. Ein steriles Entnahmegefäß können Sie gegen Pfand von uns erhalten. Die Wasserprobe darf danach höchstens 12 Stunden bei maximal 7° C gelagert werden und muss dann ins Labor gebracht werden.
Warum wird manchmal schon ein Keim in der Wasserprobe beanstandet?
Die Beanstandung bezieht sich in der Regel auf sog. „Indikatorkeime“ (E.coli, coliforme Keime oder Enterokokken). Ein Vorhandensein dieser Keime kann z.B. auf fäkale Verunreinigungen hinweisen. Es können dann weitere Bakterien vorliegen, die als Krankheitserreger eine Gesundheitsgefährdung darstellen würden.
Wann muss ich meine Warmwasserinstallation auf Legionellen testen lassen?
Regelmäßige Wasseranalysen auf Legionellen sind für die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, in denen eine zentrale Warmwasserversorgung betrieben wird, ebenso verpflichtend wie für alle Einrichtungen und Betreiber, die Wasser für den öffentlichen Gebrauch zur Verfügung stellen (Hotels, Sportstätten, Altenpflegeeinrichtungen, usw.).
Dazu zählen Großanlagen mit einem zentralen Wasserspeicher mit über 400 Liter Speichervolumen oder Anlagen, deren Rohrleitungen vom Warmwasserspeicher bis zur entferntesten Zapfstelle mehr als 3 Liter Fassungsvolumen aufweist. Ein Kriterium ist hier bereits ausreichend.
Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Unternehmer und sonstige Inhaber (USI) von Trinkwasserversorgungsanlagen eine Legionellenprüfung mindestens alle drei Jahre durchführen zu lassen.
Bei Wasser für den öffentlichen Gebrauch oder bei besonderen Gefährdungen (z.B. Krankenhäuser, Altenheime) auch jährlich.
Eine neu in Betrieb genommene Trinkwasseranlage muss spätestens innerhalb von drei bis zwölf Monaten erstmals auf Legionellen untersucht werden. Anschließend müssen die Prüfungsergebnisse den Mietern und dem zuständigen Gesundheitsamt jederzeit vom USI zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen: UBA-Empfehlung für Legionellenuntersuchungen
Muss ich mein Brunnenwasser untersuchen lassen?
Nach der Trinkwasserverordnung ist grundsätzlich jedes Trinkwasser (dazu zählt jedes Wasser für den menschlichen Gebrauch, insbesondere Wasser, welches zum Trinken, zur Zubereitung von Lebensmitteln, zum Baden oder zum Waschen von Kleidung verwendet wird) durch das zuständige Gesundheitsamt zu überwachen.
Hauswasserversorgungen werden je nach Auflage der Gesundheitsbehörde in der Regel jährlich mikrobiologisch und in regelmäßigen Abständen, meist alle 3 Jahre, chemisch-physikalisch geprüft. Grundsätzlich gelten alle Kriterien der TrinkwV auch für gefördertes Brunnen- und Brauchwasser.
Was ist bei Badewasser aus Frei- und Hallenbädern zu beachten?
Badewasser unterliegt strengen Vorschriften hinsichtlich der Qualität. In Frei- und Hallenbädern stellt die Badewasserverordnung zusammen mit der DIN 19643 die gesetzliche Grundlage der vorzunehmenden Untersuchung dar. Hierin sind die Vorgaben für Schwimm- und Badebeckenwasser geregelt.
In Frei- und Hallenbädern ist die Prüfung der eingesetzten Desinfektionsmittel von großer Bedeutung, um diese richtig zu dosieren. Aber auch die Untersuchung der chemisch-physikalischen sowie mikrobiologischen Beschaffenheit, um die Qualität des Wassers für den Badenden zu sichern.
Getestet werden hierbei mikrobiologische Parameter wie die Koloniezahl bei 36° C, Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa und Legionellen sowie chemische Parameter, z.B. der pH-Wert und die Chlorkonzentration (evtl. auch einige Chlor-Abbauprodukte).
Weitere Informationen: Empfehlung des Umwelt-Bundesamtes für Badewasser
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